Antworten der Parteien zu den Wahlprüfsteinen 2021

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Die Mitgliedsverbände der IG-JMV bedanken sich bei den teilnehmenden Parteien für die Übersendung ihrer Antworten zu den Fragen und Forderungen der IG-JMV in den Wahlprüfsteinen.

Überblick und Bewertung

Teilnehmende / nicht teilnehmende Parteien:
1) Die IG-JMV erhielt Antworten von folgender Parteien: CDU/CSU, AfD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Nur die AfD antwortete vollständig.
2) SPD und FDP hielten es nicht für nötig zu antworten.

Themenbereiche:

  1. Familienpolitik / Familienrecht (Anlage 1)
  2. Steuerrecht bzgl. Ehegattensplittung und Lohnsteuerklassen bei getrennten Paaren.
  3. Zeitgemäßes Abstammungsrecht (Anlage 2)
  4. Strafvollzug und Gewaltschutz

Auf Grund der erhaltenen Antworten kommen wir zu folgender Bewertung, die von — bis ++ reichen kann, umgesetzt in Smilies. Ein 🚫 in der Tabelle steht für fehlende Antworten in diesem Bereich.

  Familienrecht Steuerrecht Gewaltschutz Gesundheit Mitarbeit
CDU/CSU 🚫 🚫 🙂 🚫 😐
AfD 🙂 😐 🙂 😐 🙂🙂
GRÜNE 😐 🙂 🙁 🚫 🙂
LINKE 🙂 😐 🚫 (🙁) 🚫 😐
SPD 🚫 (🙁🙁) 🚫 (🙁) 🚫 (🙁🙁) 🚫 🙁🙁
FDP 🚫 (🙂) 🚫 (😐) 🚫 (😐) 🚫 🙁🙁

Die Spalte “Mitarbeit” bewertet die Bereitschaft der Parteien, unsere Wahlprüfsteine zu beantworten. Neutral bedeutet hier, mindestens eine Reihe von Fragen beantwortet zu haben.

Insgesamt lässt sich anhand der Antworten festhalten, dass bei allen Parteien großer Aufklärungsbedarf für Themen von Jungen, Männern und Väter besteht. Dieser reicht vom Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung, über die Umsetzung von Kindeswohl bis hin zur Priorisierung von Gewaltprävention zwischen sogenannten Hassverbrechen und echter, physischer Gewalt.

Die Antworten der Parteien:

CDU/CSU

Von der CDU/CSU erhielten wir nur Antworten auf die Fragen zum Themenbereich Strafvollzug und Gewaltschutz.

Frage 21a: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, bei Gewaltprävention, Opferschutz,
Strafverfolgung und -vollzug die einseitige Fokussierung der Politik auf ein Geschlecht
zu ändern, die im Widerspruch zu Art 3 GG Abs 2 steht: Verpflichtung des Staates zur
Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung?
Ziel von CDU und CSU ist eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und vollständige
Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleichstellung sollte in allen Lebensbereichen
selbstverständlich sein. Daher wollen CDU und CSU weitere Weichen richtig stellen, um
vorhandene Benachteiligungen zu beseitigen.
Die Gleichstellungspolitik in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren
weiterentwickelt. CDU und CSU messen der Gleichstellung von Frauen und Männern eine
große Bedeutung für den Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Dabei halten wir es für
bedeutsam, dass eine Gleichstellungspolitik verwirklicht wird, die Jungen und Männer
ausdrücklich einbezieht.

Frage 21: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Vorbeugung gegen Straftaten durch
Aufklärung geschlechtsneutral erfolgt? (s.a. die #CrimeHasNoGender Kampagne von
Europol)
Bei der Verwendung von Begriffen, wie zum Beispiel „Täter, Opfer oder Häftling“, wird für gewöhnlich nicht genderspezifisch differenziert, da sich die Tatbestände, bis auf wenige Ausnahmen, im Grundkonzept nicht sonderlich zwischen Frauen und Männern unterscheiden lassen. Es gibt seit jeher auf beiden Seiten des Konflikts Männer und Frauen.

Frage 22: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Opfer von Gewalttaten unabhängig vom Geschlecht Hilfe erhalten, sei es durch Telefonhotlines, Unterbringungsangebote und sonstige Unterstützung?
Für CDU und CSU gilt: Opfer von Gewalttaten müssen unabhängig von ihrem Geschlecht Hilfe erhalten. So gibt es beispielsweise in Bayern wie auch in Nordrhein-Westfalen Männerhilfetelefone, die von der jeweiligen unionsgeführten Landesregierung ins Leben gerufen wurden. Diese richten sich an von Gewalt betroffene Männer sowie an Angehörige und Fachpersonal. Bislang erfolgten Anrufe aus dem gesamten Bundesgebiet. Derartige Angebote wollen CDU und CSU weiter unterstützen.

Frage 23: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, Opfer von Falschbeschuldigung von Gewalttaten zu Ihrem Recht zu verhelfen, insbesondere in Familiengerichtsverfahren?
Frage 24: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen statistisch zu erfassen und zu berichten, insbesondere in Familiengerichtsverfahren?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet:
Wir haben uns für spezifische Qualifikationsanforderungen an Familienrichter sowie die für Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts zuständigen Richter der Oberlandesgerichte eingesetzt. Des Weiteren gibt es Änderungen im Beschwerdeverfahren, um sicherzustellen, dass Entscheidungen der Beschwerdeinstanz in den besonders grundrechtssensiblen Kindschaftsverfahren und insbesondere in Kinderschutzverfahren stets vom Kollegialorgan in Dreierbesetzung und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung getroffen werden. Zudem wurden konkrete Qualitätsanforderungen für Verfahrensbeistände eingeführt. Strafrechtlich relevante Falschbehauptungen fallen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und werden von diesen verfolgt.

Frage 25a: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die geschlechtsneutrale Anzeigenaufnahme bei Gewalttaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft sicherzustellen, und Kontrollmechanismen dafür einzuführen?
Frage 25b: Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass untersucht wird, ob Strafvollzug geschlechtsneutral gestaltet wird, durch statistische Erfassung von Strafmaßlänge und der tatsächlicher Strafdauer nach Art der Tat und Geschlecht, mit jährlicher Veröffentlichung?
Frage 25/26: Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass der Strafvollzug geschlechtsneutral gestaltet wird, durch Schulung von Richtern und Staatsanwälten, um sicherzustellen, dass mögliche Geschlechterstereotype und Vorurteile bei der Festsetzung vom Strafmaß keine Rolle spielen?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet:
Das deutsche Rechtssystem ist generell geschlechtsneutral ausgerichtet. Lediglich das Strafvollzugsgesetz enthält eine Sparte mit besonderen Vorschriften für den Frauenvollzug.
Es gibt praktisch kaum noch Gesetze, die Rechtsfolgen an ein bestimmtes Geschlecht knüpfen.

Alternative für Deutschland

Die AfD beantwortete als einzige Partei unseren gesamten Fragenkatalog. Sie hatte insofern einen Vorteil, als dass sie die Fragen im Kontext und mit Hintergrundinformationen zur Verfügung hatte.

Frage 1: Viele westliche Länder gehen an diese Problemlagen (von Trennungskindern) anders heran. Was ist Ihre Partei bereit zu ändern?

Frage 2: Wird sich Ihre Partei für die Einführung von Rechtsvorschriften einsetzen, welche die gemeinsame Erziehung von Trennungskindern durch beide Eltern berücksichtigen?
Die AfD sieht vor allem das Wechselmodell als geeignetes Mittel an, um Kindern den ausgewogenen Kontakt zu beiden Eltern zu ermöglichen.
Da das Wechselmodell allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ausreichendes Kindsalter, räumliche Nähe der Eltern) für das Kind eine positive Regelung darstellt, wurde nach längerer Diskussion entscheiden, dieses nicht zum Regelfall zu erklären. Stattdessen sollen Familienrichter in Schulungen stärker auf die Vorteile des Wechselmodells hingewiesen werden. Erst wenn sich dadurch keine Ausweitung des Wechselmodells ergeben sollte, würden weitergehende
Maßnahmen geprüft werden.

Frage 3: Wie wird sich Ihre Partei hierzu positionieren? (Vaterschaftsurlaub)
Eine gesonderten, zusätzlichen Vaterschaftsurlaub lehnt die AfD ab.
Die Geburt und das Wochenbett ist biologisch gesehen der Mutter zugeordnet. In einer intakten Familie ist es selbstverständlich, dass der Vater in dieser Zeit besonders zur Verfügung steht, die Frau umsorgt und sich um die bereits vorhandenen Kinder kümmert. In Deutschland sind allerdings 6 Wochen Jahresurlaub der Regelfall, so dass hier kein darüber hinausgehender Urlaubsanspruch erforderlich ist.

Frage 4: Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass ideologische Vorgaben, die zum Ausschluss vieler Väter aus dem Leben ihrer Kinder führt, eine verfassungskonforme Arbeit des Ministeriums nicht mehr verhindern können?
Die AfD sieht die zunehmende Ideologisierung der Familie und die zunehmende Indoktrination der Kinder in Kindergärten und Schulen mit großer Sorge. Wir wenden uns vehement gegen Frühsexualisierung und Gender-Ideologie. Sollte die AfD für das Familienministerium die Verantwortung übernehmen, würden entsprechende ideologisch motivierte Programme gestoppt werden und durch Programme auf Grundlage des klaren Menschenverstandes ersetzt werden.

Frage 5: Steuerliche Entlastungen für beide Haushalte (gutverdienende getrennte Eltern)?
Die AfD tritt für ein Familiensplitting ein, bei dem die Steuerlast durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt wird. Im Falle von Trennungen müssen Regelungen geschaffen werden, dass beide Elternteile davon profitieren, wenn beide an der Erziehung des Kindes/der Kinder mitwirken.

Frage 6: Für Verbesserungen bei den Sozialleistungen in beiden Haushalten (gering verdienende getrennte Eltern)?
Die Förderung der Kinder über Sozialleistungen sollte den Eltern in dem Umfang zukommen, in dem sie zur Erziehung und Betreuung der Kinder beitragen.

Frage 7: Eine paritätische Aufteilung aller staatlichen Leistungen auf beide Haushalte gemäß dem Betreuungsschlüssel – für Kindergeld, Beamtenzulagen, Sozialleistungen etc.?
Für Leistungen zum Wohle der Kinder: siehe Antwort zu 6).
Sozialleistungen die an den Status der Eltern gebunden sind (z.B.Zulagen für Beamten) sollten denen ausgezahlt werden, die den Anspruch darauf begründen.

Frage 8: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Mindestunterhalt an den Mindestlohn gekoppelt wird, mit der klaren staatlichen Zusage, dass der Unterhalt der Kinder, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil nicht genug verdient, automatisch durch staatliche Leistungen gesichert wird?
Zu dieser Position wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Frage 9: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Geschiedene genau das ausbezahlt bekommen, wofür sie eingezahlt haben, gemäß europäischem Sozialrecht?
Aus Sicht der AfD ist der Zwang zur Doppelberufstätigkeit und der damit ausgebaute Leistungsdruck Arbeit und Familie miteinander vereinbaren zu müssen, für viele Trennung mitverantwortlich. Eine Aufteilung innerhalb der Ehe, bei der sich ein Partner primär um den Gelderwerb kümmert und ein anderer primär für die Kinder da ist und dafür auf die Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichtet, führt zu entspannteren Ehen und glücklicheren Kindern. Dafür ist es aber wichtig, dass im Falle einer Trennung der Partner, der sich um die Kinder gekümmert hat, nicht schlechter gestellt wird, als der Partner, der einem Erwerbsleben nachgegangen ist. Für die AfD ist Familienarbeit zu Erwerbsarbeit gleichwertig. Insofern lehnt die AfD die Abschaffung des Versorgungsausgleichs ab.

Frage 10: Wird sich ihre Partei für eine steuerliche Gleichbehandlung einsetzen?
Die gewählte Steuerklasse hat keine Auswirkung auf die Steuerlast im Zuge der Steuererklärung. Insofern ist nichts dagegen einzuwenden, dass beide Eltern die gleiche Steuerklasse wählen.

Frage 11: Wird sich Ihre Partei für anteiliges Kindergeld beider Haushalte einsetzen?
Zu dieser Frage hat sich die AfD noch nicht positioniert.

Frage 12: Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche?
Da Kontaktabbrüche zu einem Elternteil aus Sicht der AfD für das Kind zu einer erheblichen negativen Beeinträchtigung der Entwicklung der Kinder führen, müssen diese verhindert werden. Aussagefähige Statistiken sind unerlässlich, um geeignete Maßnahmen in dieser Richtung zu ergreifen. Aus diesem Grund setzt sich die AfD für eine korrekte Erhebung der Daten ein und verlangt aussagefähige Analyse zu den Hintergründen und Ursachen der Kontaktabbrüche.

Frage 13: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Anzahl der Kontaktabbrüche zu senken?
Zu allererst möchte die AfD unter anderem durch eine aktivierende Familienpolitik, die finanzielle Entlastung von Familien und eine deutlich höhere Anerkennung von Familienarbeit erreichen, dass deutliche weniger Trennungen auftreten, so dass sich gar nicht erst die Frage eines Kontaktabbruchs stellt.
Da sich diese Fälle aber realistischerweise immer ergeben werden, möchte die AfD die Trennungsfolgen, vor allem für die Kinder, möglichst gering halten, z.B. durch: Aufklärung von Familienrichtern zu den Vorteilen des Wechselmodells, Stärkung des Bewusstseins der Bedeutung von männlichen und weiblichen Bezugspersonen für die Entwicklung der Kinder, Stärkung der Väterrechte beim Umgang und Kontakt zu den Kindern.

Frage 14: Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit von getrennt erziehenden Vätern?
Eine korrekte Datenerhebung wird befürwortet (siehe auch Antwort auf Frage 12).

Frage 15: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit getrennt erziehender Väter zu erhöhen?
Die AfD hat innerhalb ihres Programmes eine breite Palette an Maßnahmen, um das Einkommensniveau in Deutschland substantiell anzuheben und das Abgabenniveau zu senken.

Frage 16: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung des gesetzlichen Regelfalls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“?
Die AfD sieht das Wechselmodell als zu bevorzugendes Betreuungsmodell bei Trennungen an. Mit Sorge müssen wir feststellen, dass es viel zu selten zur Anwendung kommt. Um dies zu ändern, soll zunächst mit Schulungen von Familienrichtern auf die Vorteile des Modells hingewiesen werden. Sollte dies nicht zu einem deutlichen Anstieg führen, werden weitergehende Maßnahmen in Betracht gezogen.
Grundsätzlich sollte die Entscheidung zu einem Betreuungsmodell aber auf Grundlage von Einzelentscheidungen erfolgen.

Frage 17: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
Zu dieser Frage gibt es in der AfD keine programmatische Festlegung.

Frage 18: Wird sich Ihre Partei für eine verpflichtend vorgeschriebene Mediation einsetzen – vor Beginn des Familiengerichtsverfahrens?
Zu dieser Frage gibt es in der AfD keine programmatische Festlegung.

Frage 19: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zum Schutz der Trennungseltern vor den „gerichtsnahen Professionen“: Gutachter, Beistände, Stellungnahmen Jugendämter, KIB usf.?
Die AfD fordert eine verbindliche Mindestqualifikation für Gutachter bei Familienstreitsachen. In Jugendämtern soll die Beratung und Sanktionierung grundsätzlich auf getrennte Organisationseinheiten aufgeteilt werden, die Ombudsstelle soll gestärkt werden, vor allem aber müssen die geltenden Gesetze durchgesetzt werden. Inobhutnahmen sollen als Ausnahmefall definiert werden und die schnellstmögliche Rückkehr der Kinder in ihre Familien muss angestrebt werden.

Frage 20: Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass auch Männern eine vergleichbare Lebenserwartung ermöglicht wird?
Alle Menschen sollten in Bezug auf ihre Gesundheit und Lebenserwartung die gleichen Chancen und Förderungen erhalten. Die AfD sieht aber abweichend vom Zeitgeist einen erheblichen Einfluss des Geschlechts auf den Menschen, seine Verhaltensmuster, Vorlieben und auch auf die Lebenserwartung.

Frage 21: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Vorbeugung gegen Straftaten durch Aufklärung geschlechtsneutral erfolgt?
Die AfD lehnt die Gender-Ideologie ab. Weltweit sind ca. 7% der Gefängnisinsassen Frauen und zwar über ganz verschiedene Kulturräume verteilt. Aus Sicht der AfD ist das generische Maskulin geschlechtsneutral. Insofern wird hier kein Handlungsbedarf gesehen.

Frage 22: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Opfer von Gewalttaten unabhängig vom Geschlecht Hilfe erhalten, sei es durch Telefonhotlines, Unterbringungsangebote und sonstige Unterstützung?
Das aktuelle, sehr einseitige Hilfsangebot für Frauen, insbesondere bei häuslicher Gewalt, steht in einem Missverhältnis zu den tatsächlichen Opferzahlen. Insofern setzt sich die AfD dafür ein, dass Opfer von Gewalt und Misshandlung unabhängig vom Geschlecht umfassende Hilfe erhalten und Angebote entsprechend ausgerichtet werden.

Frage 23: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, Opfer von Falschbeschuldigung von Gewalttaten zu Ihrem Recht zu verhelfen, insbesondere in Familiengerichtsverfahren? UND
Frage 24: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen statistisch zu erfassen, insbesondere in Familiengerichtsverfahren?
Gerechtigkeit ist ein hohes Gut und um jeden Preis anzustreben, vor allem vor Gerichten. Die AfD sieht mit Sorge, wie einfach es bei Trennungen ist, den Partner durch Falschbeschuldigungen vom Umgangsrecht auszuschließen. Meistens trifft dies Väter, denen ein Missbrauch der Kinder unterstellt wird. Familienrichter müssen dafür geschult werden und Gutachter müssen eine ausreichende Qualifikation aufweisen, um in solchen Fällen eine fundierte Eischätzung abgeben zu können. Ein Statistik könnte in solchen Fällen helfen, ein besseres Lagebild zu vermitteln und wird von der AfD als sinnvolle Maßnahme gesehen, mehr Gerechtigkeit zu erzielen.

Frage 25: Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass der Strafvollzug geschlechtsneutral gestaltet wird, durch Schulung von Richtern und Staatsanwälten, um sicherzustellen, dass mögliche Geschlechterstereotype und Vorurteile bei der Festsetzung vom Strafmaß keine Rolle spielen?
Siehe Antwort auf Frage 21.

Frage 26: Wie stehen Sie zu Schulung von Richtern und Staatsanwälten, um sicherzustellen, dass mögliche Geschlechterstereotype und Vorurteile bei der Festsetzung vom Strafmaß keine Rolle spielen?
Entscheidungen von Staatsanwälten und Richtern basieren auf sehr komplexen und umfassenden Sachverhalten, in denen z.B. auch die Rahmenbedingungen, das soziale Umfeld und Wiederholungswahrscheinlichkeiten eine Rolle spielen. Eine reine Bevorzugung oder Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts darf dabei nicht erfolgen. Die AfD sieht in dieser Hinsicht allerdings aktuell keinen zusätzlichen Schulungsbedarf bei Richtern und Staatsanwälten.

DIE GRÜNEN

Frage 2: Familie wird von der Politik vielfach auf intakte Familien (Kernfamilie) reduziert. mit dem nahezu ausschließlichen Blick auf den Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist [„Alleinerziehende“]. Was sind sie bereit zu ändern?
Die Zugehörigkeit jedes Kinds zu den Haushalten seiner getrennt lebenden Elternteile sollte auch in behördlichen Melderegistern abgebildet werden. Schon heute dürfen Kinder in den Wohnungen getrennt lebender Elternteile mit Haupt-  und Nebenwohnung angemeldet sein. Nachbesserungsbedarf ist zu prüfen.

Frage 3: Die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union (EU), die ein Recht darauf in den Mitgliedstaaten fordert, ist demnach nicht ausreichend durch die hiesige Elterngeld-Regelung erfüllt. Wie wird sich Ihre Partei hierzu positionieren?
Wir GRÜNE wollen das Elterngeld auf B24 Monate ausweiten: Pro Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten.    

Fragen 5-8) Wird sich Ihre Partei für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien einsetzen, wie in anderen westlichen Ländern üblich und wenn ja wie?
Nach der Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern nicht zusätzlich finanziell eng werden, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir GRÜNE einen Umgangsmehrbedarf einführen.

Frage 10a: Lohnsteuerklasse 2 für beide Haushalte die im echten Wechselmodell die Kinder betreuen.
Derzeit kann nur ein Erziehungsberechtigter die günstigere Lohnsteuerklasse 2 beantragen, obwohl im echten Wechselmodell beide Erziehungsberechtigten für Kinderzimmer, Kleidung und Verpflegung aufkommen.
Frage 10b: Derzeit kann nur ein Erziehungsberechtigter die günstigere Lohnsteuerklasse 2 beantragen, obwohl im echten Wechselmodell beide Erziehungsberechtigten für Kinderzimmer, Kleidung und Verpflegung aufkommen. Was sind Sie bereit zu ändern?

Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum sollen Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen je nach Betreuungsmodell angemessen berücksichtigt werden.

Frage 16: Tatsächlich kann auch schon heute ein Wechselmodell bei gleichberechtigter Teilhabe der Kinder an beiden Eltern sowie gleichberechtigter Erziehung beschlossen werden. De Facto stellen sich aber Gerichte, Jugendämter, etc. dagegen. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung §1606 BGB?
Wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen, ist eine komplexe Frage und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau ist das Wechselmodell für Kinder oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen.

Frage 17: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
Wir GRÜNE wollen beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen, identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht.

Frage 21a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, bei Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und -vollzug die einseitige Fokussierung der Politik auf ein Geschlecht zu ändern, die im Widerspruch zu Art 3 GG Abs 2 steht: Verpflichtung des Staates zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung?
Der Auftrag des Artikels 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (“Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”) ist ein Kernanliegen von uns GRÜNEN in allen Politikfeldern.

Frage 21: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Vorbeugung gegen Straftaten durch Aufklärung geschlechtsneutral erfolgt? (s.a. die #CrimeHasNoGender Kampagne von Europol)
Die überwiegende Mehrheit von Straftaten in Deutschland wird nach wie vor von Männern begangen, wie die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik eindeutig zeigt. Wir GRÜNE setzen uns daher insbesondere mit Blick auf Hassgewalt gegen Frauen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellen Ansätzen für mehr Prävention im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt und den Defiziten bei der Behandlung entsprechender Straftaten durch die Polizei ein.

Frage 22: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass Opfer von Gewalttaten unabhängig vom Geschlecht Hilfe erhalten, sei es durch Telefonhotlines, Unterbringungsangebote und sonstige Unterstützung?
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wir wollen allen Opfern von Gewalt die Unterstützung geben, die sie benötigen und das Präventionsangebot ausbauen. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Deshalb fordern wir GRÜNE einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt. Es braucht deutlich mehr Frauenhausplätze sowie Schutzkonzepte und Zufluchtsräume für queere, nicht-binäre Menschen und Männer als Opfer von Partnerschaftsgewalt.

Frage 23: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, Opfer von Falschbeschuldigung von Gewalttaten zu Ihrem Recht zu verhelfen, insbesondere in Familiengerichtsverfahren?
Die Bewertung von Angaben vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ist keine Aufgabe von Parteien sondern Sache der unabhängigen Justiz.

Frage 24: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen statistisch zu erfassen und zu berichten, insbesondere in Familiengerichtsverfahren?
Rechtspflegestatistiken müssen auf Tatsachen beruhen.

Frage 25a: Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die geschlechtsneutrale Anzeigenaufnahme bei Gewalttaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft sicherzustellen, und Kontrollmechanismen dafür einzuführen?
Im Gegenteil: Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein. Opfer von Vergewaltigungen brauchen eine flächendeckende qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Angebote für psychosoziale Prozessbegleitung sollen gestärkt werden. Wir GRÜNE werden eine Monitoringstelle einrichten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen.
 
Frage 25b Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass untersucht wird ob Strafvollzug geschlechtsneutral gestaltet wird, durch statistische Erfassung von Strafmaßlänge und der tatsächlicher Strafdauer nach Art der Tat und Geschlecht, mit jährlicher Veröffentlichung?
Verbesserungen der Rechtspflegestatistiken sind ein Anliegen von uns.

Frage 25c / 26: Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass der Strafvollzug geschlechtsneutral gestaltet wird, durch Schulung von Richtern und Staatsanwälten, um sicherzustellen, dass mögliche Geschlechterstereotype und Vorurteile bei der Festsetzung vom Strafmaß keine Rolle spielen?
Recht und Pflicht zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten ist eine Forderung von uns.

DIE LINKE

Von der Linken erhielten wir nur Antworten auf die Fragen zu den Themenbereichen Familienrecht und Steuerrecht.

Frage 1a: Familie wird von der Politik vielfach auf intakte Familien (Kernfamilie) reduziert. Die Familienpolitik in der Bundesrepublik stellt sich seit Jahren nicht den Anforderungen der heutigen Gesellschaft. Nachtrennungsfamilien werden von ihr zumeist fragmentiert verstanden – mit dem nahezu ausschließlichen Blick auf den Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist [„Alleinerziehende“]. Die zweiten Elternteile, die die Kinder zu 20 %, 30 %, 40 % oder zu 50 % betreuen, werden von der Politik nicht gewürdigt. Weder beim Kindergeld, der Lohnsteuerklasse oder Regelungen im Arbeitsumfeld z.B. bei Krankheit der Kinder. Beides sind defizitäre Ansätze. Viele westliche Länder gehen an diese Problemlagen anders heran. Was ist Ihre Partei bereit zu ändern?
Wir fordern ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Des Weiteren fordern wir einen dauerhaften Ausbau der Kinderkrankentage, bei denen beide Eltern einen Anspruch auf Lohnersatz erhalten. Das soll auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs, Soloselbstständige und Freiberufler gelten. Das Ehegattensplitting werden wir durch familien- und geschlechtergerechte Steuermodelle und ein frei übertragbares Existenzminimum ersetzen.

Frage 1b: Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Mütter eine höhere gesellschaftliche Teilhabe erreichen und Väter von Ihren Kindern nicht entfremdet werden?
In Deutschland leisten Frauen 50 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer (Gender-Care-Gap). Es geht nicht nur um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit Frauen ihre Kinder und Karriere noch schneller jonglieren können. Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle – und zwar für alle! Wir streiten für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mit einer 30 -Stunden -Woche, z.B. als Vier-Tage-Woche. Wir fordern eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Ausweitung und qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung ein. Durch eine Ausweitung des Elterngeldes auf 12 Monate pro Elternteil, die nicht übertragbar sind sowie eine bessere Unterstützung von ärmeren Familien durch das Elterngeld wollen wir die partnerschaftliche Aufteilung von Haus- und Sorgearbeit in Familien fördern. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen endlich ein Ende haben.

Frage 3: Zehn Tage Urlaub müsste Deutschland Vätern nach der Geburt eigentlich einräumen, so besagt es ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union (EU), die ein Recht darauf in den Mitgliedstaaten fordert, ist demnach nicht ausreichend durch die hiesige Elterngeld-Regelung erfüllt. Andere EU-Länder haben bereits weitreichende Regelungen zum Vaterschaftsurlaub durchgesetzt. Der DGB etwa verweist auf Frankreich: Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lehnt dies ab. Wie wird sich Ihre Partei hierzu positionieren?
Wir wollen einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Unsere Fraktion im Bundestag hat dazu bereits in dieser Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, zu dem auch eine Anhörung um Familienausschuss stattgefunden hat. (siehe auch Bundestagsdrucksache: 19/26979)

Fragen 5-8: Prekäre Lage in Nachtrennungsfamilien / Vorhaltung zweier Haushalte: Wird sich Ihre Partei für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien einsetzen, wie in anderen westlichen Ländern üblich und wenn ja wie?
DIE LINKE fordert, dass die Regelungen im SGB II so zu ändern sind, dass das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst wird und stattdessen 1.) dem Elternteil im SGB-II-Leistungsbezug, bei dem sich das Kind vorwiegend, also mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind zuzusprechen und 2.) dem anderen Elternteil, der im SGB-II-Leistungsbezug steht einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe des hälftigen Regelbedarfs zuzugestehen. 3. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung gilt, dass das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet wird. Dementsprechend sind Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft und Heizung anzuwenden. Wir setzen uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt. Sie beträgt für Familien mit geringem Einkommen 630 Euro im Monat. Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, wollen wir den Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende) verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt bis zum siebten Lebensjahr des Kindes; den Mindestbetrag des Elterngelds wollen wir auf 400 Euro anheben. Elterngeld darf nicht mit anderen Transferleistungen verrechnet werden. Zudem wollen wir Elternarmut bekämpfen, in dem wir für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen eintreten. Wir wollen den Mindestlohn auf 13 € pro Stunde anheben, sachgrundlose Befristungen verbieten und Leiharbeit und Werkverträge zurückdrängen.

Frage 10a: Lohnsteuerklasse 2 für beide Haushalte die im echten Wechselmodell die Kinder betreuen. Derzeit kann nur ein Erziehungsberechtigter die günstigere Lohnsteuerklasse 2 beantragen, obwohl im echten Wechselmodell beide Erziehungsberechtigten für Kinderzimmer, Kleidung und Verpflegung aufkommen. Außerdem wird vom gegebenenfalls leistungsstärkeren Elternteil ein Ausgleich gezahlt. Wäre es daher nicht gerecht wenn auch beide von der günstigeren Steuerklasse profitieren? A. Wird sich ihre Partei für eine steuerliche Gleichbehandlung einsetzen?
Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Lohnsteuerverfahren. Ihre Forderung nach Steuerklasse II für beide Elternteile, wenn diese ein Kind im Wechselmodus betreuen, läuft daher auf eine Verdoppelung des Entlastungsbetrags hinaus. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Schon diese Anhebung entfaltet für die Mehrheit der Alleinerziehenden keine oder allenfalls eine geringe Wirkung. Denn Alleinerziehende sind besonders massiv von Armut betroffen. Die meisten verfügen über ein zu geringes Einkommen, als dass sie die Anhebung (vollständig) nutzen könnten. Der Entlastungsbetrag entlastet daher vor allem die wenigen gutverdienenden Alleinerziehenden und diese umso stärker, je höher ihr Einkommen ist. DIE LINKE erachtet die Wirkung des Entlastungsbetrags für ungerecht. Eine Verdoppelung des Entlastungsbetrags würde seine verzerrenden Wirkungen noch steigern. Wir wollen aber – entsprechend unserer Forderung nach einem Mindesteinkommen von 1.200 Euro / Monat – den Freibetrag in der Einkommensteuer insgesamt auf 14.400 Euro / Jahr anheben.

Frage 12: 40 % Kontaktabbrüche in Nachtrennungsfamilien: Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche?
Wissenschaftliche Studien zur Situation von Nachtrennungsfamilien insbesondere unter dem Blickwinkel des Kindeswohls- und -wunschs sind in Deutschland rar. Forschungen zu diesem Thema sind sinnvoll und werden von uns unterstützt.

Frage 16: Tatsächlich kann auch schon heute ein Wechselmodell bei gleichberechtigter Teilhabe der Kinder an beiden Eltern sowie gleichberechtigter Teilhabe an der Erziehung beschlossen werden. De Facto stellen sich aber Gerichte, Jugendämter, Ergänzungspfleger etc. dagegen, so dass heute bislang ca. 90 % der Kinder nur bei einem Elternteil leben. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung des gesetzlichen Regelfalls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“? (§ 1606 BGB).
Wir lehnen die gesetzliche Festschreibung eines bestimmten Betreuungsmodells als Regelfall ab. Jeder Einzelfall muss in Konfliktsituationen individuell geprüft werden. Oberste Priorität haben dabei das Kindeswohl und der klar artikulierte Kindeswunsch. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell grundsätzlich für jedes Kind und jede Familie am besten geeignet ist.

Frage 17: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
Unterhaltszahlungen sollten dafür sorgen, dass Kinder bei beiden Eltern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Wenn getrenntlebende Eltern paritätisch betreuen, sind wir für angemessene neue Regelungen aufgeschlossen, haben uns dazu aber noch keine abschließende Meinung gebildet.

SPD

Die SPD teilte nach 10 Wochen Schweigen mit, dass unsere Wahlprüfsteine nicht beantwortet würden. Begründet wurde dies mit dem “geänderten Verfahren” (an das wir uns hielten). Daher ein — bei Mitarbeit.

Bewertungen in den Themengebieten wurden aufgrund der Handlungen der SPD-geführten Bundesministerien getroffen.

FDP

Von der FDP erhielten wir keine Antworten. Daher ein — bei Mitarbeit.

Bewertungen in den Themengebieten wurden aufgrund der Handlungen als Oppositionspartei auf Bundesebene getroffen. Handlungen bei Regierungsbeteiligung auf Länderebene wurden berücksichtigt.

Anmerkungen zum Vorgehen

Im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 formulierte die IG-JMV frühzeitig eine umfangreiche Liste von Wahlprüfsteinen, und verschickte diese Ende März diesen Jahres an die im Bundestag vertretenen Parteien zur Beantwortung.
Die Mehrheit der Parteien verwiesen jedoch auf ein geändertes Verfahren mit einer Grenze von 8 Fragen pro Eingabe und zum Großteil 300 Zeichen pro Frage.

Die ursprünglichen Fragen wurden daraufhin unter den vertretenen Vereinen aufgeteilt und angepasst. Die umfangreichen Erläuterungen und Hintergrundinformationen blieben dabei leider auf der Strecke, eine mögliche Ursache für Missverständnisse, die in erhaltenen Antworten aufzutreten scheinen. Insgesamt konnte man sich angesichts der Erfahrungen bei der Bedienung der Seiten und weiterer Hürden des Eindrucks nicht erwehren, dass es bei dem neuen Verfahren eher um eine Verhinderung von Wahlprüfsteinen ging.  

Zur Auswertung wurden die Antworten zusammengefasst und die Nummerierung angeglichen. Leider erschwert das unterschiedliche Antwortverhalten die Vergleichbarkeit.

Bei der Übernahme der Antworten in diese Auswertung wurden genderspezifische Differenzierungen von Begriffen wie “Richter” entfernt.

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