Programmbeschwerde zu SWR3 Thementag häusliche Gewalt

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Am 30.03.2021 hat der SWR3 den ganzen Tag über häusliche Gewalt berichtet.

Hierbei wurde gegen §6 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk verstoßen. Daher beantragen wir, die Redaktion und die Intendanz des Senders SWR3 für diesen Verstoß zu rügen und eine Richtigstellung anzuordnen.

Die Fakten:

In der Berichterstattung werden nur Männer als Täter dargestellt. Frauen werden ausschließlich als Opfer dargestellt.

Nach einer Studie der EKD (s.u. Link) wird 50% der häuslichen Gewalt von Täterinnen verübt. Dies wird aber in der Berichterstattung verschwiegen. Daraus ergibt sich, dass der Opferschutz von Männern, die Gewalt erleben, nach §6 (2) hier vernachlässigt wird.

Die Ehre der Männer wird verletzt, da diese ausschließlich als Täter dargestellt werden. Es wird verschwiegen, dass die Zahl der Opfer und der Täter zwischen den Geschlechtern ungefähr gleich verteilt ist. Dies stellt einen Verstoß gegen die Gleichstellung von Frau und Mann gem. §6 (2) dar. Männer werden dadurch erheblich diskriminiert. Dies verstößt gegen die Verpflichtung zu einem diskriminierungsfreien Miteinander gem. §6 (2).

Die Berichterstattung suggeriert, dass nur Männer die Täter und nur Frauen die Opfer sind. Da werden starke Vorurteile der Redaktion sichtbar. Dies verstößt gegen den Grundsatz der gewissenhaft recherchierten, wahrheitsgetreuen und sachlichen Berichterstattung zu der sich der SWR gem. §6 (3) verpflichtet hat. Darüber hinaus verstößt es gegen die Gleichstellung von Frau und Mann gem. §6 (2).

Durch die Missachtung der Tatsache, dass es ähnlich viele Täterinnen wie Täter gibt, dies aber verschwiegen wird, erleben wir hier eine sehr einseitige auf die Interessen einer Gruppe ausgerichtete Berichterstattung. Das Gebot der journalistischen Fairness wird hier außer Acht gelassen. Darin liegt ein Verstoß gegen §6 (3) und §6 (4).

Auf Grund dieser eklatanten Verstöße gegen §6 des Staatsvertrags sehen wir es als notwendig an, dass die Verantwortlichen gerügt werden und eine Richtigstellung erfolgt. Eine solche Art der einseitigen Berichterstattung darf gerade in einem öffentlich-rechtlichen Sender nicht geduldet werden.

Johannes Fels

Sprecher der IG-JMV

Link: EKD-Studie

(Dokumentation unserer Programmbeschwerde)

Falls Sie selbst aktiv werden wollen: Programmbeschwerden

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