In ihrem Schreiben v. 23.03.2020 an die Mitglieder des Bundeskabinetts sowie die Bundestagsfraktionen fordern die Verbände der IG-JMV Ausgleichszahlungen für Väter.
Viele Väter erleiden durch die Maßnahmen der Bundes- und Länderregierungen zur Eindämmung des Corona-Virus erhebliche Einkommenseinbußen. Betroffen sind vor allem Selbständige, Kurzarbeiter und Arbeitslose. Beamte sind nicht betroffen.
Für viele Väter bleiben die Aufwendungen für Kindesunterhalt, Vorhalten eines Kinderzimmers, für die Verpflegung der Kinder an den Umgangswochenenden und in den Ferien sowie für die umgangsbedingten Reisekosten konstant. Bei deutlich reduziertem Einkommen sind sie jedoch vielfach nicht mehr in der Lage, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ohne persönliches Verschulden.
Das zuständige BMFSFJ verspricht den Elternteilen, bei denen die Kinder gemeldet sind, zu 90 % Mütter, erleichterten Zugang zur Beantragung von Kinderzuschlag. Die zweiten getrennt erziehenden Eltern, vorwiegend Väter, gehen beim SPD- und Frauen-geführten Bundesministerium leer aus.
Beim Ausfall von Unterhaltszahlungen sieht das Unterhaltsvorschussgesetz (UVSchG) für die betreuenden Eltern Vorschuss vor. Dadurch bekommt der Haushalt, indem das Kind gemeldet ist, finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Zahlungen werden jedoch umgehend dem zweiten Elternteil als Schulden in Rechnung gestellt.
„Das kann nicht die Lösung sein“ kritisiert die IG-JMV. Einerseits gewähre die Bundesregierung Milliarden-Zuschüsse für die Wirtschaft, um andererseits Väter in eine Schuldenfalle zu treiben, für die sie nicht verantwortlich sind.
Die IG-JMV fordert direkte und unbürokratische Subventionen für die unterhaltspflichtigen Väter. Nachfolgend die 3 Anträge der IG-JMV an Kanzlerin Merkel, die Kabinettsmitglieder und die Bundestagsfraktionen:
Antrag 1 – Finanzielle Hilfen wg. Corona – IG-JMV – 22.03.2020.pdf (180.83KB)
Antrag 2 – Finanzielle Hilfen wg. Corona – IG-JMV – 22.03.2020.pdf (266.64KB)
Antrag 3 – Finanzielle Hilfen wg. Corona – IG-JMV – 22.03.2020.pdf (182.32KB)