Stellungnahme zum Abstammungsrecht

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Die IG-JMV nimmt auf Einladung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (MBJV) Stellung zum vorgelegten “Diskussionsteilentwurf Neuregelung Abstammungsrecht”.

Hintergund:

SPD, Grüne, Die Linke und die FDP marginalisieren Vaterschaft und Mutterschaft und wollen ein “Abstammungsrecht ohne Abstammung” schaffen zugunsten von Beliebigkeit und Willkür.

Vaterschaft und Mutterschaft sollen immer weniger über die genetische Abstammung definiert sein zugunsten von “voluntativen” Elementen.

Hierzu die Stellungnahme der IG-JMV:

IG-JMV – Stellungnahme – BMJV – Neuregelung Abstammungsrecht – 27.04.2019.pdf (772.05KB)

Historie:

Im August 2017 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Heiko Maas (SPD) “Empfehlungen” eines Arbeitskreises Abstammung (AK). Darin finden sich hauptsächlich Forderungen von Minderheiten: von lesbischen Paaren und der Reproduktionsmedizin.

Vaterschaft soll nach den Empfehlungen marginalisiert werden; der Begriff “Vater” soll weitgehend durch “Mitmutter” oder “2. Elternteil” ersetzt werden, der Begiff “Abstammung” durch “rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung”.

Das SPD-Ministerium besetzte den Arbeitskreis selektiv. Vertreter aus der Mitte der Gesellschaft fehlten, Väterverbände waren nicht geladen.

Im November 2018 präsentierten DIE GRÜNEN einen Gesetzesentwurf, der Ähnlichkeiten zu den Empfehlungen des AK aus dem SPD-geführten BMJV aufwies.

Im Unterschied zu den Empfehlungen des AK wollen die Grünen den “Vater” nicht (mehr) abschaffen, sondern seine Definition über den “Vermutungsgedanken” beibehalten (BGB § 1592: “Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist”) und fordern die Übertragung des “Vermutungsgedankens” auf die Partnerin der Mutter. Die bestehende Diskriminierung von lesbischen Paaren müsse aufgehoben werden.

Darin fehlt jedoch die Logik: Biologische Abstammung kann bei einem Mann als Partner einer Mutter durchaus vermutet werden; jedoch ist biologische Abstammung zum Kind bei der Partnerin einer Mutter schlicht nicht möglich.

Die Grünen ignorieren diese Zusammenhänge und formulieren Dutzende von Folge-Paragraphen zur Zementierung der vermeintlichen “Rechte” der Partnerin einer Mutter als “Mitmutter”, argumentativ hergeleitet über ein imaginäres “Kindeswohl”. Gleichzeitig sehen sie für den Fall einer Beendigung der Paarbeziehung in der lesbischen Partnerschaft Möglichkeiten vor zur Rückgabe der “Mitmutterschaft”.

In der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 18.03.2019 zum Entwurf der Grünen verzichteten sowohl die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD als auch FDP, Die Grünen und Die Linke darauf, Vertreter aus der “Mitte der Gesellschaft” zu laden. Geladen waren überwiegend Vertreter von Minderheiten: von lesbischen Paaren und der Reproduktionsmedizin.

Diskutiert wurden vorstehend aufgeführte Forderungen, ergänzt durch Forderungen nach “Mehrelternschaft” für ein Kind. Beispiel: ein lesbisches Paar und ein schwules Paar als Eltern des Kindes.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sperrten mit ihrer Stimmenmehrheit die Öffentlichkeit in der Anhörung weitgehend aus: Bundestags-TV war nicht zugelassen, Audio- und Bild-Dokumentation verboten. Das Wortprotokoll ist acht Wochen nach der Veranstaltung immer noch nicht veröffentlicht.

Im März 2019 präsentierte das BMJV unter BMin Dr. Katarina Barley (SPD) einen “Diskussionsteilentwurf” zur Neuregelung des Abstammungsrechts, der viele Elemente aus dem Entwurf der Grünen zitiert.

Das BMJV lud Fachverbände zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf ein, darunter auch die IG-JMV.

Die IG-JMV übersandte am 27.04.2019 dem Ministerium ihre Stellungnahme.

Die IG-JMV kritisiert darin den Entwurf aus dem SPD-geführten Ministerium und fordert alternative Lösungen ein. Kernforderung ist dabei die zeitgemäße Definition sowohl von Mutterschaft als auch von Vaterschaft über die genetische Abstammung. Sonderfälle können über ein (verändertes) Adoptionsrecht geregelt werden, möglicherweise auch über Regelungen zur pränatalen Adoption.

Eine Zusammenfassung der Forderungen findet sich im Kapitel “Fazit” am Ende der Stellungnahme.

Die IG-JMV stellt allen im Bundestag vertretenen Parteien ihre Stellungnahme zur Neuregelung des Abstammungsrechts zur Verfügung und bittet ihrerseits um Stellungnahme.

Anlagen / links:

Empfehlungen des AK Abstammung BMJV 2017

Gesetzentwurf Grüne BT-Drucksache 19/2665 von 2018

Anhörung im Rechtsausschuss vom 18.03.2019 inkl. Stellungnahmen Sachverständige

Bericht zur Anhörung vom 18.03.2019 – Kritik FSI

Diskussionsteilentwurf des BMJV zur Reform des Abstammungsrechts vom 13.03.2019

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