Studie Kindeswohl und Umgangsrecht

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STUDIE KINDESWOHL UND UMGANGSRECHT / „PETRA-STUDIE“:

Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ (PETRA-Studie) wurde im November 2015 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben.

Das Ziel der Studie sollte die Entwicklung eines Maßstabs sein „für die Gestaltung eines Umgangs, der dem Wohl des Kindes [nach Trennung und Scheidung] bestmöglich entspricht.“ www.kindeswohl-umgangsrecht.de

Die IG-JMV meldet große Bedenken und Zweifel an bezüglich der Anlage der Studie, ihrer Vorgaben, der Methodik, der politischen Unabhängigkeit sowie der wissenschaftlichen Aussagekraft.

Die IG-JMV nimmt wie nachfolgend dokumentiert Stellung gegenüber dem BMFSFJ, dem zuständigen Ausschuss des Dt. Bundestages, dem wissenschaftlichen Beirat der Studie und den auftragnehmenden Instituten und gibt Handlungsempfehlungen.

Aktuell:

Nach wie vor dürfen nach Vorgaben aus dem Bundesfamilienministerium getrennt erziehende Väter nicht interviewt werden, wenn die Mutter das nicht möchte.

Die IG-JMV bezeichnet dieses Studiendesign als skandalös und grundgesetzwirdrig. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot für Frauen und Männer (GG Art. 3 ).

Die IG-JMV fordert die Einstellung der Studie.

Stellungnahme IG-JMV zur Studie Kindeswohl und Umgangsrecht / „Petrastudie“
Stellungnahme IG-JMV zu Petra-Studie – 29.03.2017.pdf (778.46KB)

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