Stellungnahme der IG-JMV zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema Wechselmodell am 13.02.2019

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  • Antrag der FDP: BT – Drs. 19/1175 „Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“
  • Antrag Die Linke: BT – Drs. 19/1172 „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“

Hier die Historie der Benennung der Sachverständigen zur Anhörung des Rechtsausschusses.

Nachfolgend dokumentierte Stellungnahme liegt den Obleuten und Sprechern (m/w) aller Fraktionen des Rechtsausschusses des Bundestages vor.

Getrennte Mütter und Väter wollen ihre Kinder partnerschaftlich betreuen

Politik behindert zeitgemäße Regelungen für Trennungsfamilien

Viele junge Mütter und Väter teilen sich heute partnerschaftlich die Betreuungsverantwortung für ihre Kinder. Der Staat hält sich dabei zu Recht aus den Angelegenheiten der Familien heraus. Anders bei Trennung und Scheidung. Da mischt sich der Staat massiv in die Lebensumstände der Nachtrennungsfamilien ein und zwingt ihnen eine Betreuungsform auf: das „Residenzmodell“ mit „Einer betreut – der andere bezahlt.“

Dieser Ansatz spiegelt die Erwartungen aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wider und ist überholt. Bereits jetzt teilen sich in Deutschland 15 % der Trennungsfamilien gleichberechtigt die Betreuung ihrer Kinder – im sogenannten „Wechselmodell“. Die Tendenz ist stark steigend. Die Hälfte der heutigen Trennungseltern kann sich nach den Ergebnissen der Allensbach-Studie von 2017 diese Betreuungsform vorstellen; dabei ist vielen Eltern das Wechselmodell noch gar nicht bekannt.

Kritisch sehen Väterorganisationen den Antrag von Die Linke und bewerten ihn als Kapitulation vor der einseitig geführten Argumentation einer falsch verstandenen Mütterlobby. Es sind vor allem getrennt erziehende Mütter, die von einem gleichberechtigten Betreuen der Kinder – dem „Wechselmodell“ – profitieren. Sie bekommen größere Freiheiten für ihre autonome Lebensführung, ihr berufliches Fortkommen, für neue Partnerschaften usf.

Im „Wechselmodell“ können Kinder endlich den Alltag mit ihren beiden Eltern verbringen, wenn auch nicht notwendiger weise mit gleichem Betreuungsanteil. Diesen Kindern geht es nachweislich besser als Kindern im Residenzmodell (Nielsen-Studie).

Das veraltete Konzept des Vaters als „Besuchs-“ oder „Umgangs-“ Onkels muss auf den Müllhaufen der Geschichte. Väter wollen Verantwortung übernehmen und gleichberechtigt behandelt werden – auch durch das deutsche Familienrecht.

Nachtrennungseltern brauchen keine starren Regelungen wie das „Residenzmodell“, sondern individuelle und dynamische Lösungen. Die zeitgemäße Vorgabe muss lauten: „Beide betreuen – beide bezahlen“ – mit Blick auf die jeweilige finanzielle Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Dabei können Eltern auf Augenhöhe das Betreuungsverhältnis für ihre Kinder aushandeln: Betreuungsanteile von 50:50 %, 60:40 %, 70:30 % usf. Der Gesetzgeber muss dazu verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens setzen.

Der Gesetzgeber ist gehalten, zeitgemäße Regelungen im Familienrecht, im Steuerrecht, im Melderecht, im Sozialrecht, im Jugendhilferecht zu erarbeiten. Dazu bedarf es der Einsetzung einer Enquete-Kommission unter Beteiligung der Betroffenen: Mütter- und Väterverbände unter Hinzuziehung von Experten aus Justiz, Steuerrecht, Sozialrecht, Sozialarbeit, Mediation, Psychologie und Psychotherapie.

Nicht nachvollziehbar sind Argumentationsgänge über das „Kindeswohl“. Der Begriff „Kindeswohl“ ist weder juristisch noch wissenschaftlich-medizinisch definiert. Ein derartiges Argumentieren soll unlautere Motive verschleiern: Vielen Mütterverbänden geht es dabei nicht um das Wohl der Kinder – sondern um finanzielle Transferleistungen.

Heute präsentiert sich das deutsche Familienrecht in vielen Fällen als grundgesetzwidrig. Verweigert ein Elternteil vor dem Familiengericht die Kooperation, so wird er mit seiner Strategie der Strittigkeit belohnt: Dieser Elternteil erhält das Kind, die Unterhaltszahlungen, die Autonomie über die Lebensführung. Der zweite Elternteil geht leer aus und wird zum Zahl- und Besuchs- Elternteil degradiert. Dabei haben laut GG Art. 6 beide Eltern gleiche Rechte.

Kritisch sehen Väterverbände die Auswahl der geladenen „Experten“ zur Anhörung vor dem Ausschuss. Authentische Männer- und Väterverbände fehlen. Dafür sind polarisierende und Familien-spaltende Organisationen geladen: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie Deutscher Juristinnenbund (djb). Beide stehen nicht für inklusive Ansätze, sondern für Klientelpolitik und Partikularinteressen. Diese Ansätze haben da, wenn es um Familien geht, nichts zu suchen.

Echte Alleinerziehende sind höchst selten: Bei dieser Familienform ist der zweite Elternteil verstorben. Nachtrennungsfamilien bestehen aus zwei getrennt erziehenden Eltern. Sie betreuen beide ihre Kinder, wenn auch meist mit unterschiedlichen Betreuungsanteilen.

Ein zeitgemäßes Familienrecht hat dem Rechnung zu tragen.

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