Stellungnahme der IG-JMV zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages

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am 18.03.2019 um 13:30 Uhr

„Abstammungsrechtliche Regelungen“

Die IG-JMV formuliert ihre Stellungnahme zur Anhörung als Beitrag zum demokratischen Diskurs:
IG-JMV – Stellungnahme zur Anhörung Abstammungsrecht v. 08.03.2019.pdf (311.23KB)

Wann ist ein Mann ein Vater?

Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung

Das deutsche Abstammungsrecht fußt historisch auf den Regelungen zur Neufassung des Familienrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahre 1896. Dabei definierte § 1591 BGB weniger die Eigenschaften und die Rechtswirksamkeiten von Mutterschaft und Vaterschaft als vielmehr von Ehelichkeit bzw. Unehelichkeit eines Kindes.

Ehelichkeit war damals – anders als heute – die gesellschaftlich geltende Norm schlechthin. Seitdem hat sich in der Gesellschaft viel, im geltenden Recht nicht viel geändert: Noch heute ist in Deutschland derjenige Mann Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist – eine Definition über den Ehestand und den Vermutungsgedanken. Dieser Anachronismus ist insbesondere vor dem Hintergrund heutiger wissenschaftlicher und medizinisch-diagnostischer Möglichkeiten zu korrigieren.

Gleichzeitig gewinnt der Gedanke von Gleichbehandlung für Frauen und Männer, Mütter und Väter immer mehr an Bedeutung. Unter diesem Bezug fordert die IG-JMV die Neudefinition von gesetzlicher Vaterschaft über die biologische Abstammung.

Damit steht endlich das Recht des Kindes im Mittelpunkt: Das Kind hat das Recht zu wissen, woher seine Gene stammen, welche familiären Beziehungen bestehen, welche Krankheiten oder Anlagen es geerbt haben könnte und welche Erbrechte entstehen.

Gleichzeitig wird das Recht des biologischen Vaters gewürdigt, zu wissen, wer sein leiblicher Nachkomme ist.

Die Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung entspricht den Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit. Naheliegend ist dabei die Einführung eines verpflichtenden Abstammungstests, durchzuführen bei jeder Geburt. Im 21. Jahrhundert sind die Kenntnisse in medizinischer Gendiagnostik so weit fortgeschritten, dass dieser Nachweis leicht zu erbringen ist. Die entstehenden Kosten sind im Vergleich zum Gewinn von Rechtssicherheit für das Kind, den Vater, die Mutter und die Gesellschaft marginal und als vernachlässigbar anzusehen.

Die IG-JMV begrüßt die Zielsetzungen des Antrags der Grünen sowie die Empfehlungen des Abschlussberichtes Abstammungsrecht des BMJV auf Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1989 sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2019 umgesetzt. Kritisch sieht die IG-JMV jedoch das „Stehenbleiben“ auf halbem Wege. Die Gesetzgeberin muss endlich die gesamte Beziehung Kind – Vater rechtlich würdigen.

Aktuell zeigt sich das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Frau Dr. Barley mit diesen Gedanken überfordert. In seiner Stellungnahme vom 23.01.2019 beharrt es auf dem Recht der Frau auf ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug und Personenstandsfälschung, mit der Begründung, einer Frau sei nicht zuzumuten, Auskünfte zu erteilen über ihren „intimen Mehrverkehr“. Das sei ein zu großer Eingriff in ihre autonome Lebensführung. Für Männer gilt jedoch Gleiches nicht, sondern das Gegenteil: Männer haben jederzeit mitzuwirken bei der Aufklärung von Vaterschaft und sind gesetzlich zur Preisgabe der Daten bezüglich ihres „intimen Mehrverkehrs“ und zur Durchführung eines Abstammungstests verpflichtet. Die IG-JMV kritisiert die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, Müttern und Vätern.

Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff „Vater“ weiter verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die Botschaft, ein „Recht am Kind“ oder ein „Recht auf ein Kind“. Besonders irreführend ist dabei die angeführte Argumentation über das „Kindeswohl“.

Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu Voraussetzung.

Hier die inhaltliche Stellungnahme der IG-JMV v. 16.11.2018 zum Download:
IG-JMV – Stellungnahme – Neuregelung Abstammungsrecht – 16.11.2018.pdf (754.82KB)

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